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Wurzelbehandlung


Eine Wurzelbehandlung wird in aller Regel notwendig, wenn sich durch eine Verletzung oder Infektion das Zahnmark eines Zahnes entzündet hat (Pulpitis).

Die ersten Anzeichen dieser Entzündung sind gelegentliche Schmerzen bei Kälte- bzw. Wärmereizen. Innerhalb kurzer Zeit können sich diese Warnzeichen zu massiven Zahnschmerzen entwickeln. Erfolgt nicht spätestens jetzt eine Behandlung, stirbt die Pulpa ab und die Entzündung geht auf den Kieferknochen über. Durchbricht die Entzündung auch den Kieferknochen, kann sich die Infektion bis in die Weichteile des Gesichtes oder Halses ausbreiten. Ein Abszess bildet sich und es entsteht die "dicke Backe"!

Es ist aber auch möglich, dass die Entzündung und das Absterben der Pulpa völlig beschwerdefrei verläuft.

Die einzige Möglichkeit, einen erkrankten, aber noch "erhaltungsfähigen" Zahn zu erhalten, ist die Wurzelkanalbehandlung, auch endodontische Behandlung genannt. Eine schwierige und langwierige Behandlung. Dennoch, prinzipiell ist jeder Zahn als erhaltungsfähig anzusehen, der eine noch weitgehend intakte Struktur aufweist und sich in einem parodontal akzeptablen Zustand befindet. Eine bloße Zerstörung der Zahnkrone stellt keinen ausreichenden Grund für eine Zahnentfernung dar!

 

Diagnostik der Pulpaerkrankungen

 

Die exakte Diagnose bei den einzelnen Erkrankungen der Pulpa ist sehr schwierig. Die wichtigsten Merkmale für die Diagnose ist Art des Schmerzens, die so genannte Schmerzqualität, seine Lokalisierbarkeit sowie die Reaktion auf Warm und Kalt und die Klopfempfindlichkeit des Zahnes. Außerdem ist entscheidend, ob die Pulpa noch reagiert, also vital ist, oder ob sie bereits infolge der Entzündung abgestorben, der Zahnarzt nennt das "devital", ist.

Die Vitalität der Pulpa kann durch die Kälteanwendung getestet werden. Hierzu wird ein mit einem Kältemittel besprühtes Wattepellet auf den Zahn gedrückt. Bei vitaler Pulpa wird der Kältereiz empfunden. Eine andere Möglichkeit ist die elektrische Sensibilitätsprüfung.

 

Durchführung der Wurzelkanalbehandlung

 

Ziel der Wurzelkanalbehandlung ist die vollständige Entfernung der Pulpa aus dem Wurzelkanal (es können auch mehrere Kanäle sein), das Erreichen einer weitestgehenden Bakterienfreiheit in dem Kanal und der dichte Verschluss des Kanals. Das Ausfüllen des Wurzelkanals mit einem gewebefreundlichen Material verhindert den Übertritt von Bakterien in den Kieferknochen. Kleinere Entzündungen im Bereich der Wurzelspitze können durch eine Wurzelkanalbehandlung ausheilen.

Vor der eigentlichen Behandlung wird zunächst eine Röntgenaufnahme des betreffenden Zahnes angefertigt, um festzustellen, ob eine Wurzelkanalbehandlung überhaupt angezeigt und durchführbar ist.

 

Die Erfolgsaussichten

 

Die Erfolgsaussichten einer Wurzelkanalbehandlung sind in der Regel sehr hoch (Stellungnahme der DGZMK). In wenigen Fällen kann es erst längere Zeit nach Abschluss der Behandlung an dem Zahn zu Beschwerden kommen, das heißt trotz erfolgter Behandlung dringen noch Bakterien aus kleinen Seitenkanälchen bis in den Knochen vor und verursachen bzw. unterhalten dort eine Entzündung. Um dieses frühzeitig zu erkennen, kontrolliert man in regelmäßigen Abständen den Behandlungserfolg durch klinische Untersuchungen und Röntgenaufnahmen.

 

Die Alternativen

 

Die einfachste Alternative zu einer Wurzelkanalbehandlung ist die Extraktion, das heißt das Ziehen des Zahnes. Auch die sogenannte Wurzelspitzenresektion, ein chirurgischer Eingriff, bei dem die erkrankten Wurzelspitzen abgetrennt werden kommt in Betracht. Bei mehrwurzeligen Zähnen kann durch die alleinige Entfernung der entzündeten Wurzel (Hemisektion) das Problem behoben und somit die gesunden Wurzeln im Kieferknochen belassen werden.

 

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Die Kosten für Wurzelbehandlungsmaßnahmen werden in den meisten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Hinweis:

Die Wurzelbehandlung zu Lasten der Krankenkassen wurden 2004 zu Ungunsten der Patienten eingeschränkt.

Nach den seit 2004 geltenden Behandlungsrichtlinien kann eine Wurzelbehandlung zu Lasten der gesetzlichen

Krankenversicherung nur durchgeführt werden, wenn:

  • damit eine geschlossen Zahnreihe erhalten werden kann.
  • eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann.
  • der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz nur dadurch möglich wird.

 

Zusätzlich gilt:

  • Eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nur dann angezeigt, wenn die Möglichkeit der Wurzelfüllung bis an die Wurzelspitze gegeben ist (dies ist bei großen Backenzähnen mit stark gekrümmten Wurzeln nicht immer möglich).
  • Bei pulpentoten Zähnen mit Veränderungen an der Wurzelspitze (Entzündung im Kieferknochen) ist der Versuch der Erhaltung kritisch zu überprüfen. Behandlungsversuche mit unklaren Erfolgsaussichten oder Behandlungswiederholungen werden durch die Krankenkassen nicht getragen.

 

In Zweifelsfällen sollten Sie sich von Ihrer Krankenkasse oder einer zahnärztlichen Beratungsstelle beraten lassen.


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Zahnarztpraxis in Berlin Steglitz. Spezialist für Zahnimplantate.

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